Corona

Hygiene-Regeln der Schlaraffia Theotmalli e.V. für Sippungen in der Grotenburg.
Am Sippungstag gelten die an diesem Tag gültigen Hygiene-Richtlinien
des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Teilnehmen an der Sippung können nur Mitglieder/Gäste, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind (sogenannte 2 G-Regelung).
  • Der Teilnahmewunsch an einer Sippung muss zwingend – spätestens zwei Tage vor der Sippung – per E-Mail dem Kantzler der Schlaraffia Theotmalli (telefonisch nur in Ausnahmefällen) angezeigt werden. Es erfolgt eine Rückantwort mit Zu- oder Absage (im Rahmen der verfügbaren Plätze).
  • Beim Betreten der Burg sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich.
  • Alle Sippungsteilnehmer tragen sich im Schmierbuch ein.
  • Vorträge von der Rostra erfolgen ohne Mund- Naseschutz.
  • Beim Abholen von Getränken oder Speisen sowie bei der Abrechnung des Verzehrs bei der Styxin, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
  • Unangemeldeten Teilnehmern/Gästen oder Teilnehmern, die nicht bereit sind diese Hygieneregeln der Theotmalli einzuhalten, wird der Zutritt zur Grotenburg nicht gestattet (Hausrecht des Vorstandes).