Hygiene-Regeln der Schlaraffia Theotmalli e.V. für Sippungen in der Grotenburg.
Am Sippungstag gelten die an diesem Tag gültigen Hygiene-Richtlinien
des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Teilnehmen an der Sippung können nur Mitglieder/Gäste, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind (sogenannte 2 G-Regelung).
- Der Teilnahmewunsch an einer Sippung muss zwingend – spätestens zwei Tage vor der Sippung – per E-Mail dem Kantzler der Schlaraffia Theotmalli (telefonisch nur in Ausnahmefällen) angezeigt werden. Es erfolgt eine Rückantwort mit Zu- oder Absage (im Rahmen der verfügbaren Plätze).
- Beim Betreten der Burg sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich.
- Alle Sippungsteilnehmer tragen sich im Schmierbuch ein.
- Vorträge von der Rostra erfolgen ohne Mund- Naseschutz.
- Beim Abholen von Getränken oder Speisen sowie bei der Abrechnung des Verzehrs bei der Styxin, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
- Unangemeldeten Teilnehmern/Gästen oder Teilnehmern, die nicht bereit sind diese Hygieneregeln der Theotmalli einzuhalten, wird der Zutritt zur Grotenburg nicht gestattet (Hausrecht des Vorstandes).